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Postneubau Liestal
Wie breit und hoch wird dieses Gebäude? Skizze BLHS

Baselbieter Heimatschutz verlangt eine Bauprofilierung des Postneubaus

Stellungnahme des Baselbieter Heimatschutzes (BLHS) zum Postneubau Liestal

Das Ortsbild:

Der Baselbieter Heimatschutz setzt sich ein für gute Baukultur. Uns ist es ein Anliegen, möglichst früh auf planerische Begebenheiten aufmerksam zu machen, die eine städtebauliche Situation prägend verändern. Oft ist es für die Bevölkerung nicht klar, wie ein neues Gebäude einen Ort verändert.

Der Postneubau:

Im Planungsverfahren «Quartierplan Orisbach» geht es im Wesentlichen nicht um den Orisbach und die Alleeneugestaltung, sondern um den Postneubau. Dieser Neubau bringt eine massive städtebauliche Veränderung für Liestal. Bis anhin wurde in den Medien auf die Alleegestaltung eingegangen, der Postneubau wurde nie kritisch erwähnt. Es macht den Anschein, dass der Neubau als Mittel zum Zweck für die neue grüne Allee hingenommen wird. Dabei ist das zehngeschossige Gebäude ein riesiges Volumen zur historischen Altstadt Liestals. Vom Bach aus mit drei Geschossen als Sockel und sieben Obergeschossen verändert dieser Neubau das Stadtbild massiv. Aus der Fussgängerperspektive überragt das Gebäude vom Postplatz aus die Nachbarn Palazzo und das Gericht um beinahe das Doppelte, auf engstem Raum.

Das Stadtbild:

Unsere kritische Haltung richtet sich nicht gegen die Architektur sondern zur städtebaulichen Anlage. Im Planungsprozess wurde schon vor dem Varianzverfahren (Wettbewerb) die Gebäudemasse festgelegt. Es ist zu vermuten als Vorgabe der Post.
Dabei wurde der Massstab zur Nachbarschaft (die Körnigkeit im Areal), gegen den Postplatz und die Altstadt, negiert und damit das wichtige städtebauliche Ortsbild vernachlässigt.

Der Schattenwurf in der Allee:

Wie das Schattendiagramm zeigt, beschattet das 10-geschossige Postgebäude die Allee im ganzen Winterhalbjahr massiv. Die gemäss ISOS schützenswerte Parkanlage verliert dadurch ihre Funktion als ganzjährig nutzbarer städtischer Aussenraum für die Bevölkerung.

Die Visualisierung der Planer:

Im Weiteren werden in den QP-Unterlagen Visualisierungen gezeigt, die in Weitwinkeloptik die realen Grössenverhältnisse kaschieren. Mit viel Grünraum, lauschigen Sitzbänken und Sonnenschirmen wird ein luftiges Ambiente suggeriert. So ist es schwierig, dass sich die Bevölkerung die wirklichen Veränderungen vorstellen kann.

Das reale Bild ist gefordert:

Um diese städtebaulichen Veränderungen real zeigen zu können ist es unabdingbar, das Volumen und die Lage des Postneubaus anhand von Profilstangen zu markieren.
Um vor der Abstimmung Klarheit zu schaffen, verlangt der Baselbieter Heimatschutz, dass dies umgesetzt wird.

Klarheit fordern zur Nutzung des Erdgeschosses:

Im Reglement heisst es «mindestens 50 % der Flächen (im Erdgeschoss) haben dabei einen öffentlichen Charakter aufzuweisen (zugänglich für die Allgemeinheit z.B. Restauration, Verkauf, Poststelle, Kulturbetrieb)».
Was heisst dies konkret für eine Poststelle? Ist diese nur möglich, aber nicht gesichert? Muss Liestal künftig auf eine Poststelle verzichten?
Um dies vor der Abstimmung klar zu stellen verlangt der Baselbieter Heimatschutz, dass der Quartierplanvertrag vor der Abstimmung öffentlich aufliegt.
Gemäss kantonalem Raumplanungsgesetz Art. 46 müssen, damit der Quartierplan vom Regierungsrat genehmigt werden kann, die Eigentumsverhältnisse sowie weitere Rechte und Pflichten in einem Quartierplanvertrag hinreichend geregelt und sichergestellt sein. Das Quartierplanreglement sieht einen solchen vor. Damit die Stimmberechtigten über das Postgebäude mit Postfiliale entscheiden können, müssen sie Gewissheit haben, dass eine solche auch erstellt wird. Dies kann nur mit dem Quartierplanvertrag erreicht werden, der sowieso erstellt werden muss.

Der Vorstand des Baselbieter Heimatschutzes

Kontakt

Georg Stebler, Vorstand BLHS, Raumplaner
079 128 66 92