Engagement

Das Sündenbockdenken führt nicht weiter

Stellungnahme des Baselbieter Heimatschutzes zum Kraftwerk Birsfelden und zur Energiewende

In mehreren Berichten der lokalen Medien zum Kraftwerk Birsfelden wurde festgehalten, dass der Baselbieter Heimatschutz (BLHS) mit Einsprachen verhindert habe, das Kraftwerk umweltgerecht weiterzuentwickeln. Die Einsprachen richteten sich einerseits gegen eine geplante Fotovoltaikanlage auf den Gebäudedächern, anderseits gegen die Angliederung einer Wasserstoffproduktionsanlage auf der Kraftwerkinsel.

Tatsache ist, dass sich der BLHS für den Erhalt und die verantwortungsvolle Weiterentwicklung der bestehenden und überlieferten Baukultur einsetzt. Aber ebenso ist es ihm ein Anliegen, den Schutz der natürlichen Umwelt nicht als Gegensatz zu seinen Bemühungen um die Baukultur zu sehen. Umweltschutz, d.h. der Erhalt der Landschaft und der Schutz der Biodiversität sowie die Anstrengungen um eine Energiewende, die diesen Namen verdient, dürfen nicht gegen den sorgsamen Umgang mit dem natürlichen und kulturellen Erbe ausgespielt werden. 

Der BLHS sucht Alternativen statt Konfrontation

 Es ist richtig, dass der BLHS 2013 gegen eine Fotovoltaikanlage auf dem Kraftwerkgebäude Einsprache erhoben hat und dass diese Einsprache von der Baurekurskommission zwei Jahre später gutgeheissen worden ist. Ebenso richtig ist aber auch, dass der BLHS gleichzeitig einen fachlich gestützten Vorschlag zur Errichtung einer Fotovoltaikanlage gleichen Ausmasses auf dem Kraftwerkgelände unterbreitete. Ebenso hatte die Kantonale Denkmalpflege einen alternativen Vorschlag vorgelegt. Beide Vorschläge blieben ungeprüft. Die Kraftwerk AG wurde also schon damals, anders als in der lokalen Berichterstattung dargestellt, vom BLHS in der Nutzung alternativer Energien aus seiner Sicht fachlich unterstützt, nicht behindert. Dies blieb jedoch unbeachtet. 

2020 veröffentlichte der Heimatschutz ein Positionspapier zum baukulturellen Wert der Kraftwerksanlage, worin auf die nationale Bedeutung der Architektur von Hans Hofmann und der Umgebungsgestaltung hingewiesen wird. (Die gesamte Anlage ist im ISOS, dem Inventar des Bundes zu den schützenswerten Ortsbildern der Schweiz von nationaler Bedeutung, inventarisiert.) Zusammen mit der Gemeinde Birsfelden erhob er in der Folge Einsprache gegen die geplante Wasserstoffproduktion auf der Kraftwerkinsel. In allen Stellungnahmen wies der BLHS darauf hin, dass sich die Einsprache keineswegs gegen die Produktionsanlage richte, sondern allein gegen den Standort in unmittelbarer Umgebung des geschützten Bauwerks. Zusätzlich hätte der Gefahrentransport des produzierten Wasserstoffs per Lastwagen von der Kraftwerkinsel zu den Tankstellen durch ein Naherholungsgebiert von regionaler Bedeutung und durch ein Wohnquartier der Gemeinde Birsfelden geführt. Die Einsprache von BLHS und Gemeinde wurde denn auch von der kantonalen Baurekurskommission aus zonenrechtlichen Gründen gegen die Beschwerde der Kraftwerk AG geschützt.

Gemeinsames Planen statt Blockade

Auch in diesem Fall bemühten sich sowohl der Heimatschutz wie auch die Gemeinde um die Präsentation von alternativen Standorten, und zwar auf dem Gelände des Birsfelder Hafens. Das Hafenareal befindet sich ebenso wie der ursprünglich geplante Standort in unmittelbarer Nachbarschaft des stromproduzierenden Kraftwerks. Es liegt auf dem Gemeindegebiet von Birsfelden und ist im Besitz des Kantons Basel-Landschaft, der seinerseits zur Hälfte am Kraftwerk beteiligt ist. Im Hafenareal würden weder ein Baudenkmal von nationaler Bedeutung und seine Umgebung beeinträchtigt, noch würde der Gefahrentransport durch eine Naherholungszone und bewohntes Gebiet führen. Zonenrechtlich läge damit kein Problem vor, und vom Kanton wurde die Bereitschaft signalisiert, diese Lösung zu prüfen. Die Kraftwerk AG trat nicht darauf ein, und in den Medien wurde darüber nicht informiert.

Schwierigkeiten dort beseitigen, wo sie tatsächlich liegen

Tatsächlich würden für die Kraftwerk AG und der an der Wasserstoffproduktion beteiligten Meyer AG zusätzliche Kosten entstehen, da gesetzlich geregelte Durchleitungsgebühren für den Strom auf ein Gelände ausserhalb des eigenen Besitzes anfallen würden. Nun sind es aber nicht die Gemeinde oder der BLHS, die behindernd auftreten, sondern ein aus der Zeit vor der Energiewende stammendes Gesetz, das durchaus geändert werden kann, wenn es das Ziel der Wasserstoffproduktion ist, einen wirtschaftlich tragbaren Beitrag zur Energiewende zu leisten. 

Nur gemeinsames Planen und Handeln, nicht Sündenbockdenken werden aus der Sackgasse führen.

Download

Kraftwerkgelände unter Strom
Das Positionspapier als PDF herunterladen

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